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414.253.211 CH-ZH

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Gesundheitsförderung und Prävention, Hebamme, Pflege sowie Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

24 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (24)

Gesetzestext (24 Artikel)

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an

der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ die Bachelorstudiengänge des

Departements Gesundheit.

Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zur Eig- Anhang

nungsabklärung, zur Belegung von Zusatzmodulen vor Studienbeginn

(Modul A), während des Studiums (Modul B) oder nach dem Studium

(Modul C), zu den zu belegenden Modulen und den zu erreichenden

Credits werden im Anhang geregelt.

1 Die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Gesundheitsförde- Studienform

rung und Prävention, Hebamme, Pflege sowie Physiotherapie können

als Voll- oder Teilzeitstudium geführt werden.

2 Einzelheiten zu den Studienformen sowie zum Wechsel zwischen

den Studienformen werden im Anhang geregelt.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits Anrechnung

werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerech- von ECTS-

net.

2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

Credits

1.4.23-120

1

414.253.211 Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio

B. Zulassung zum Studium

Aufnahme-

prüfung

Zusatzmodul A

Eignungs-

abklärung

Endgültige

Abweisung an

einer anderen

Hochschule

1 Nicht prüfungsfrei zugelassene Bewerberinnen und Bewerber

müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Aufnahmeprüfung steht

nur Bewerberinnen und Bewerbern offen, welche die Studienberechti-

gung nicht über die Ausbildungswege der Berufsmaturität, Fachmatu-

rität oder gymnasialen Maturität erwerben können.

gelt.

2 Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang gere-

3 Über die Anerkennung von anderen Aufnahmeprüfungen entschei-

det die Studienleitung.

1 Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Studienbeginn im

Rahmen des Zusatzmoduls A Arbeitswelterfahrung vorweisen, in der

sie berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Stu-

dienrichtung verwandten Beruf erwerben.

2 Der Anhang regelt die Einzelheiten zum Zusatzmodul A.

1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungs-

abklärung durchlaufen.

2 Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Eignungsabklä-

rung voraus.

3 Die Eignungsabklärung kann aus verschiedenen Prüfungsteilen be-

stehen. Die Einzelheiten der Eignungsabklärung werden im Anhang

geregelt.

Personen, die an einer anderen Hochschule in einem Studien-

gang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium

im gleichen Studiengang verweigert.

C. Aufbau des Studiums

Gliederung

Bestehen bei

Gliederung in

Assessment und

Hauptstudium

Die Studiengänge können in eine Assessmentstufe und ein

Hauptstudium gegliedert werden. Die Details zum Aufbau und Um-

fang einer allfälligen Assessmentstufe sowie zu einem Hauptstudium

sind im Anhang zur Studienordnung geregelt.

1 Ist das Studium in Assessmentstufe und Hauptstudium ge-

gliedert, ist die Assessmentstufe bestanden, wenn

a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen der

Assessmentstufe bestanden sind,

b. die im Anhang vorgeschriebene Anzahl ECTS-Credits erreicht sind.

2

Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio 414.253.211

2 Das Hauptstudium ist bestanden, wenn

a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen des

Hauptstudiums bestanden sind,

b. die im Anhang vorgeschriebene Anzahl ECTS-Credits erreicht sind.

Ist das Studium nicht in Assessmentstufe und Hauptstudium Bestehen

gegliedert, ist es bestanden, wenn

a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen be- Assessment und

standen sind,

b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.

bei fehlender

Gliederung in

Hauptstudium

D. Leistungsnachweise

1 Für Module mit Leistungsnachweisen in Form einer schrift- Nachbesserung

lichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn

a. der Leistungsnachweis mit einer Note von 3,50 bis 3,99 bewertet

wurde und

b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-

sieht.

2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.

1 Für nicht bestandene Module können Nachprüfungen ange- Nachprüfungen

boten werden, wenn die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nach-

prüfung vorsieht.

2 Für nicht bestandene Praxismodule werden keine Nachprüfungen

angeboten.

1 Mündliche und praktische Nachprüfungen finden mit einem Prüfungsbeisitz

oder einer Prüfungsbeisitzenden statt.

son.

2 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Lehrper-

3 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prü-

fenden Lehrperson zu.

1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens im zweiten Studien- Bachelorarbeit

jahr des Vollzeitstudiums begonnen werden.

2 Die Studienleitung legt für Teilzeitstudierende aufgrund ihres bis-

herigen Studienverlaufs fest, zu welchem Zeitpunkt sie mit der Bachelor-

arbeit beginnen können.

3 Einzelheiten zur Bachelorarbeit und deren Abgabe werden in der

Modulbeschreibung geregelt.

1.4.23-120

3

414.253.211 Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio

Wiederholung

1 Praxismodule werden in ausgewählten Institutionen des Ge-

sundheits-, Sozial- und Bildungswesens durchgeführt.

2 Die Organisation der Module obliegt der ZHAW.

3 Die Studienleitung entscheidet über Auslandpraktika im Haupt-

studium und weitere Spezialfälle.

b. Wiederholung

Die Wiederholung eines Praxismoduls ist ausgeschlossen,

wenn schwerwiegende Gründe, die in der Person der oder des Studie-

renden liegen, einer Wiederholung des Praktikums entgegenstehen. Die

Studienleitung entscheidet.

E. Studienabschluss und Bachelordiplom

Abschluss des

Studiums

Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn

a. die Assessmentstufe und das Hauptstudium bzw. das Studium be-

standen und

b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.

Abschlussnote

a. Allgemein

1 Die Abschlussnote errechnet sich aus den Noten der ge-

mäss Anhang relevanten Module.5

2 Die Modulnoten werden nach der Anzahl der ECTS-Credits eines

Moduls gewichtet.

b. ECTS-Credits

aus Wahlpflicht-

modulen

5 1 Es dürfen überzählige Wahlpflichtmodule besucht wer-

den.

2 Über die Anzahl Wahlpflichtmodule hinaus, die für das Bestehen

der Modulgruppe notwendig sind, fliessen keine zusätzlichen Wahlpflicht-

module in die Modulgruppennote und in die Abschlussnote ein.

3 Nach welchen Kriterien die überzähligen Wahlpflichtmodule weg-

fallen, wird im Anhang festgelegt.

Titel

4 Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln ab-

geschlossen

a. Bachelor of Science ZHAW in Ergotherapie,

b. Bachelor of Science ZHAW in Gesundheitsförderung und Präven-

tion,

c. Bachelor of Science ZHAW Hebamme,

d. Bachelor of Science ZHAW in Pflege,

e. Bachelor of Science ZHAW in Physiotherapie.

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Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio 414.253.211

F. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die Ba- Aufhebung bis-

chelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen, Pflege herigen Rechts

sowie Gesundheitsförderung und Prävention an der Zürcher Hochschule

für Angewandte Wissenschaften vom 24. Mai 2012.

1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2020/ Übergangs-

2021 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studienordnung für bestimmungen

die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen,

Pflege sowie Gesundheitsförderung und Prävention an der Zürcher

Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 24. Mai 2012.

2 Neueintretende in höhere Semester und Studierende, die ihr Stu-

dium vor dem Studienjahr 2020/2021 aufgenommen haben und infolge

von Verzögerungen in einen anderen Studienjahrgang wechseln, werden

für das weitere Studium den Rechtsgrundlagen des neu zugeteilten Stu-

dienjahrgangs unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung

bereits erbrachter Leistungen.

1 OS 75, 113; Begründung siehe ABI 2019-12-06. Vom Fachhochschulrat geneh-

migt am 12. November 2019.

2 Inkrafttreten: 1. April 2020.

3 LS 414.252.3.

4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 492; ABI 2022-08-19). In Kraft seit

1. Januar 2023.

5 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 492; ABI 2022-08-19). In Kraft seit

1. April 2023.

1.4.23-120

5

414.253.211 Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio

Anhang4

zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge

Ergotherapie, Gesundheitsförderung und Prävention,

Hebamme, Pflege sowie Physiotherapie an der Zürcher

Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergo-

therapie, Gesundheitsförderung und Prävention, Hebamme, Pflege sowie

Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen-

schaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in

die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Bildung

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur

bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.

6

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