Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Gesundheitsförderung und Prävention, Hebamme, Pflege sowie Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Inhaltsübersicht (24)
Gesetzestext (24 Artikel)
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ die Bachelorstudiengänge des
Departements Gesundheit.
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zur Eig- Anhang
nungsabklärung, zur Belegung von Zusatzmodulen vor Studienbeginn
(Modul A), während des Studiums (Modul B) oder nach dem Studium
(Modul C), zu den zu belegenden Modulen und den zu erreichenden
Credits werden im Anhang geregelt.
1 Die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Gesundheitsförde- Studienform
rung und Prävention, Hebamme, Pflege sowie Physiotherapie können
als Voll- oder Teilzeitstudium geführt werden.
2 Einzelheiten zu den Studienformen sowie zum Wechsel zwischen
den Studienformen werden im Anhang geregelt.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits Anrechnung
werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerech- von ECTS-
net.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
Credits
1.4.23-120
1
414.253.211 Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio
B. Zulassung zum Studium
Aufnahme-
prüfung
Zusatzmodul A
Eignungs-
abklärung
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
1 Nicht prüfungsfrei zugelassene Bewerberinnen und Bewerber
müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Aufnahmeprüfung steht
nur Bewerberinnen und Bewerbern offen, welche die Studienberechti-
gung nicht über die Ausbildungswege der Berufsmaturität, Fachmatu-
rität oder gymnasialen Maturität erwerben können.
gelt.
2 Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang gere-
3 Über die Anerkennung von anderen Aufnahmeprüfungen entschei-
det die Studienleitung.
1 Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Studienbeginn im
Rahmen des Zusatzmoduls A Arbeitswelterfahrung vorweisen, in der
sie berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Stu-
dienrichtung verwandten Beruf erwerben.
2 Der Anhang regelt die Einzelheiten zum Zusatzmodul A.
1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungs-
abklärung durchlaufen.
2 Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Eignungsabklä-
rung voraus.
3 Die Eignungsabklärung kann aus verschiedenen Prüfungsteilen be-
stehen. Die Einzelheiten der Eignungsabklärung werden im Anhang
geregelt.
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem Studien-
gang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium
im gleichen Studiengang verweigert.
C. Aufbau des Studiums
Gliederung
Bestehen bei
Gliederung in
Assessment und
Hauptstudium
Die Studiengänge können in eine Assessmentstufe und ein
Hauptstudium gegliedert werden. Die Details zum Aufbau und Um-
fang einer allfälligen Assessmentstufe sowie zu einem Hauptstudium
sind im Anhang zur Studienordnung geregelt.
1 Ist das Studium in Assessmentstufe und Hauptstudium ge-
gliedert, ist die Assessmentstufe bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen der
Assessmentstufe bestanden sind,
b. die im Anhang vorgeschriebene Anzahl ECTS-Credits erreicht sind.
2
Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio 414.253.211
2 Das Hauptstudium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen des
Hauptstudiums bestanden sind,
b. die im Anhang vorgeschriebene Anzahl ECTS-Credits erreicht sind.
Ist das Studium nicht in Assessmentstufe und Hauptstudium Bestehen
gegliedert, ist es bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen be- Assessment und
standen sind,
b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.
bei fehlender
Gliederung in
Hauptstudium
D. Leistungsnachweise
1 Für Module mit Leistungsnachweisen in Form einer schrift- Nachbesserung
lichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a. der Leistungsnachweis mit einer Note von 3,50 bis 3,99 bewertet
wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vor-
sieht.
2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 bewertet.
1 Für nicht bestandene Module können Nachprüfungen ange- Nachprüfungen
boten werden, wenn die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nach-
prüfung vorsieht.
2 Für nicht bestandene Praxismodule werden keine Nachprüfungen
angeboten.
1 Mündliche und praktische Nachprüfungen finden mit einem Prüfungsbeisitz
oder einer Prüfungsbeisitzenden statt.
son.
2 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit der prüfenden Lehrper-
3 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prü-
fenden Lehrperson zu.
1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens im zweiten Studien- Bachelorarbeit
jahr des Vollzeitstudiums begonnen werden.
2 Die Studienleitung legt für Teilzeitstudierende aufgrund ihres bis-
herigen Studienverlaufs fest, zu welchem Zeitpunkt sie mit der Bachelor-
arbeit beginnen können.
3 Einzelheiten zur Bachelorarbeit und deren Abgabe werden in der
Modulbeschreibung geregelt.
1.4.23-120
3
414.253.211 Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio
Wiederholung
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise
des Moduls wiederholen.
Praxismodule
a. Allgemein
1 Praxismodule werden in ausgewählten Institutionen des Ge-
sundheits-, Sozial- und Bildungswesens durchgeführt.
2 Die Organisation der Module obliegt der ZHAW.
3 Die Studienleitung entscheidet über Auslandpraktika im Haupt-
studium und weitere Spezialfälle.
b. Wiederholung
Die Wiederholung eines Praxismoduls ist ausgeschlossen,
wenn schwerwiegende Gründe, die in der Person der oder des Studie-
renden liegen, einer Wiederholung des Praktikums entgegenstehen. Die
Studienleitung entscheidet.
E. Studienabschluss und Bachelordiplom
Abschluss des
Studiums
Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn
a. die Assessmentstufe und das Hauptstudium bzw. das Studium be-
standen und
b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.
Abschlussnote
a. Allgemein
1 Die Abschlussnote errechnet sich aus den Noten der ge-
mäss Anhang relevanten Module.5
2 Die Modulnoten werden nach der Anzahl der ECTS-Credits eines
Moduls gewichtet.
b. ECTS-Credits
aus Wahlpflicht-
modulen
5 1 Es dürfen überzählige Wahlpflichtmodule besucht wer-
den.
2 Über die Anzahl Wahlpflichtmodule hinaus, die für das Bestehen
der Modulgruppe notwendig sind, fliessen keine zusätzlichen Wahlpflicht-
module in die Modulgruppennote und in die Abschlussnote ein.
3 Nach welchen Kriterien die überzähligen Wahlpflichtmodule weg-
fallen, wird im Anhang festgelegt.
Titel
4 Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln ab-
geschlossen
a. Bachelor of Science ZHAW in Ergotherapie,
b. Bachelor of Science ZHAW in Gesundheitsförderung und Präven-
tion,
c. Bachelor of Science ZHAW Hebamme,
d. Bachelor of Science ZHAW in Pflege,
e. Bachelor of Science ZHAW in Physiotherapie.
4
Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio 414.253.211
F. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die Ba- Aufhebung bis-
chelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen, Pflege herigen Rechts
sowie Gesundheitsförderung und Prävention an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften vom 24. Mai 2012.
1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2020/ Übergangs-
2021 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studienordnung für bestimmungen
die Bachelorstudiengänge Ergotherapie, Physiotherapie, Hebammen,
Pflege sowie Gesundheitsförderung und Prävention an der Zürcher
Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 24. Mai 2012.
2 Neueintretende in höhere Semester und Studierende, die ihr Stu-
dium vor dem Studienjahr 2020/2021 aufgenommen haben und infolge
von Verzögerungen in einen anderen Studienjahrgang wechseln, werden
für das weitere Studium den Rechtsgrundlagen des neu zugeteilten Stu-
dienjahrgangs unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung
bereits erbrachter Leistungen.
1 OS 75, 113; Begründung siehe ABI 2019-12-06. Vom Fachhochschulrat geneh-
migt am 12. November 2019.
2 Inkrafttreten: 1. April 2020.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 492; ABI 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
5 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 492; ABI 2022-08-19). In Kraft seit
1. April 2023.
1.4.23-120
5
414.253.211 Ergo, Gesundheit, Prävention, Hebamme, Pflege und Physio
Anhang4
zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge
Ergotherapie, Gesundheitsförderung und Prävention,
Hebamme, Pflege sowie Physiotherapie an der Zürcher
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ergo-
therapie, Gesundheitsförderung und Prävention, Hebamme, Pflege sowie
Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen-
schaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in
die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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