Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.253.115 CH-ZH

Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

18 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (18)

Gesetzestext (18 Artikel)

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an

der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Archi-

tektur des Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieur-

wesen.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang

genden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgrup-

pen, werden im Anhang geregelt.

1 Der Masterstudiengang Architektur wird als Vollzeit- oder Studienformen

Teilzeitstudium angeboten.

2 Einzelheiten zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen

den Studienformen werden im Anhang geregelt.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden Anrechnung

grundsätzlich während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs von Credits

angerechnet.

2 Studierenden mit einem Diplom eines vierjährigen Architektur-

studiums können gestützt auf § 17 RPO² Vorkenntnisse im Umfang von

höchstens 30 Credits angerechnet werden.

und Studien-

leistungen

Die Belegung von Wahlpflicht- und Wahlmodulen kann men- Beschränkung

genmässig beschränkt werden.

der Belegung

von Wahlpflicht-

und Wahl-

modulen

1. 1. 23-119

1

414.253.115

Masterstudiengang Architektur an der ZHAW

Anmeldefristen

Die Anmeldefristen für Module werden semesterweise durch

die Studienleitung festgelegt.

Voraussetzungen

Aufnahme-

verfahren

B. Zulassung zum Studium

1 Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zuge-

lassen, wenn sie

a. über einen guten bis sehr guten Bachelorabschluss in Architektur

mit mindestens 180 Credits oder

b. über ein HTL-Diplom mit Titelumwandlung, ein Fachhochschul-

oder Hochschuldiplom mit gutem bis sehr gutem Abschluss verfü-

gen.

2 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem das Auf-

nahmeverfahren erfolgreich absolvieren.

1 Bewerberinnen und Bewerber müssen mit ihren Anmelde-

unterlagen ein Portfolio einreichen. Das Portfolio enthält die gebün-

delte, kritisch hinterfragende Darstellung von architektonischen (Pro-

jekt-)Arbeiten aus Studium und Praxis.

2 Die Anmeldeunterlagen und das Portfolio werden durch die Stu-

dienleitung, die Departementsleitung und die Leiterinnen oder Leiter

der Zentren des Instituts Bauwesen beurteilt. Diese bilden die Auf-

nahmekommission und entscheiden über die Aufnahme.

Expertinnen

und Experten

Wiederholung

von Modulen

C. Leistungsnachweise

1 Die Studienleitung regelt den Beizug von Expertinnen und

Experten.

2 Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen

oder Dozierende der ZHAW beigezogen werden.

3 Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung

erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.

4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den

prüfenden Dozierenden zu.

1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise

des Moduls wiederholen.

2 Schriftliche Leistungsnachweise können nicht mündlich wieder-

holt werden.

2

Masterstudiengang Architektur an der ZHAW

414.253.115

1 Für einzelne Module gemäss Anhang können Nachprüfun- Nachprüfungen

gen angeboten werden.

2 Nachprüfungen sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres

abzulegen.

1 Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnach- Nach-

weisen sind im Anhang geregelt.

besserungen

2 Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen wer-

den.

Die Zulassung zur Masterarbeit wird im Anhang geregelt. Masterarbeit

D. Studienabschluss und Masterdiplom

Das Masterdiplom wird erteilt, wenn

a. 120 Credits gemäss Anhang erreicht wurden,

b. mindestens 60 Credits im Masterstudiengang Architektur der

ZHAW erreicht wurden.

Bestehens-

voraussetzungen

1 Die Abschlussnote errechnet sich aus den Modulbewer- Abschlussnote

tungen des gesamten Studiums. Es werden alle Module berücksichtigt.

2 Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.

3 Der Masterstudiengang Architektur wird mit dem Titel Titel

«Master of Arts ZHAW in Architektur» abgeschlossen.

E. Schluss- und Übergangsbestimmungen

1 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch Genehmigung

den Fachhochschulrat am 1. April 2010 in Kraft.

und

2 Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstu-

Inkrafttreten

diengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom 25. Ok-

tober 2005.

1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2010/ Übergangs-

2011 aufgenommen haben, setzen es nach der Studien- und Prüfungs- bestimmungen

ordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hoch-

schule Winterthur vom 25. Oktober 2005 fort.

1. 1. 23-119

3

414.253.115

Masterstudiengang Architektur an der ZHAW

2 Studierende, die bis Ende Frühlingssemester 2012 das Studium

nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Stu-

dienordnung unterstellt.

3 Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leis-

tungen.

4

1 OS 65, 128. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 2. Februar 2010.

2 LS 414.252.3.

3 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 491; ABI 2022-08-19). In Kraft seit

1. Januar 2023.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →