Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Inhaltsübersicht (18)
Gesetzestext (18 Artikel)
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Archi-
tektur des Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieur-
wesen.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele- Anhang
genden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgrup-
pen, werden im Anhang geregelt.
1 Der Masterstudiengang Architektur wird als Vollzeit- oder Studienformen
Teilzeitstudium angeboten.
2 Einzelheiten zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen
den Studienformen werden im Anhang geregelt.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden Anrechnung
grundsätzlich während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs von Credits
angerechnet.
2 Studierenden mit einem Diplom eines vierjährigen Architektur-
studiums können gestützt auf § 17 RPO² Vorkenntnisse im Umfang von
höchstens 30 Credits angerechnet werden.
und Studien-
leistungen
Die Belegung von Wahlpflicht- und Wahlmodulen kann men- Beschränkung
genmässig beschränkt werden.
der Belegung
von Wahlpflicht-
und Wahl-
modulen
1. 1. 23-119
1
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Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
Anmeldefristen
Die Anmeldefristen für Module werden semesterweise durch
die Studienleitung festgelegt.
Voraussetzungen
Aufnahme-
verfahren
B. Zulassung zum Studium
1 Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zuge-
lassen, wenn sie
a. über einen guten bis sehr guten Bachelorabschluss in Architektur
mit mindestens 180 Credits oder
b. über ein HTL-Diplom mit Titelumwandlung, ein Fachhochschul-
oder Hochschuldiplom mit gutem bis sehr gutem Abschluss verfü-
gen.
2 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem das Auf-
nahmeverfahren erfolgreich absolvieren.
1 Bewerberinnen und Bewerber müssen mit ihren Anmelde-
unterlagen ein Portfolio einreichen. Das Portfolio enthält die gebün-
delte, kritisch hinterfragende Darstellung von architektonischen (Pro-
jekt-)Arbeiten aus Studium und Praxis.
2 Die Anmeldeunterlagen und das Portfolio werden durch die Stu-
dienleitung, die Departementsleitung und die Leiterinnen oder Leiter
der Zentren des Instituts Bauwesen beurteilt. Diese bilden die Auf-
nahmekommission und entscheiden über die Aufnahme.
Expertinnen
und Experten
Wiederholung
von Modulen
C. Leistungsnachweise
1 Die Studienleitung regelt den Beizug von Expertinnen und
Experten.
2 Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen
oder Dozierende der ZHAW beigezogen werden.
3 Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung
erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den
prüfenden Dozierenden zu.
1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise
des Moduls wiederholen.
2 Schriftliche Leistungsnachweise können nicht mündlich wieder-
holt werden.
2
Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
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1 Für einzelne Module gemäss Anhang können Nachprüfun- Nachprüfungen
gen angeboten werden.
2 Nachprüfungen sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres
abzulegen.
1 Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnach- Nach-
weisen sind im Anhang geregelt.
besserungen
2 Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen wer-
den.
Die Zulassung zur Masterarbeit wird im Anhang geregelt. Masterarbeit
D. Studienabschluss und Masterdiplom
Das Masterdiplom wird erteilt, wenn
a. 120 Credits gemäss Anhang erreicht wurden,
b. mindestens 60 Credits im Masterstudiengang Architektur der
ZHAW erreicht wurden.
Bestehens-
voraussetzungen
1 Die Abschlussnote errechnet sich aus den Modulbewer- Abschlussnote
tungen des gesamten Studiums. Es werden alle Module berücksichtigt.
2 Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.
3 Der Masterstudiengang Architektur wird mit dem Titel Titel
«Master of Arts ZHAW in Architektur» abgeschlossen.
E. Schluss- und Übergangsbestimmungen
1 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch Genehmigung
den Fachhochschulrat am 1. April 2010 in Kraft.
und
2 Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstu-
Inkrafttreten
diengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom 25. Ok-
tober 2005.
1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2010/ Übergangs-
2011 aufgenommen haben, setzen es nach der Studien- und Prüfungs- bestimmungen
ordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hoch-
schule Winterthur vom 25. Oktober 2005 fort.
1. 1. 23-119
3
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Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
2 Studierende, die bis Ende Frühlingssemester 2012 das Studium
nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Stu-
dienordnung unterstellt.
3 Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leis-
tungen.
4
1 OS 65, 128. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 2. Februar 2010.
2 LS 414.252.3.
3 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 491; ABI 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.