Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Inhaltsübersicht (20)
Gesetzestext (20 Artikel)
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ die Bachelorstudiengänge des
Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen.
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu Anhang
belegenden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modul-
gruppen, werden in einem Anhang geregelt.
Die ZHAW bietet am Departement Architektur, Gestaltung Studiengänge
und Bauingenieurwesen die Bachelorstudiengänge Architektur und Bau-
ingenieurwesen an.
1 Die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieur- Studienformen
wesen können als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.
2 Die Studienleitung entscheidet im Rahmen des Teilzeitstudiums
über die Anrechnung von Ausbildungsleistungen aus der praktischen
Berufstätigkeit gestützt auf § 17 RPO.
3 Einzelheiten zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen
den Studienformen werden im Anhang geregelt.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits Anrechnung
werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange-
rechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
von ECTS-
Credits
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B. Zulassung zum Studium
Einschlägige
Berufe
Arbeitswelt-
erfahrung,
Praktikum
Aufbau
und Bestehen
Studiengang
Bauingenieur-
wesen
Aufbau
und Bestehen
Studiengang
Architektur
Die einschlägigen beruflichen Grundausbildungen, die eine
Zulassung ohne weitere praktische Arbeitswelterfahrung (Praktikum)
erlauben, sind im Anhang aufgeführt.
1 Nicht einschlägige berufliche Grundausbildungen erfordern
für die Zulassung in der Regel ein 12-monatiges Praktikum, das berufs-
praktische und berufstheoretische Kenntnisse vermittelt.
2 Die Anrechnung von Leistungen aus nicht einschlägigen beruf-
lichen Grundausbildungen wird im Anhang geregelt.
3 Die Studienleitung entscheidet aufgrund der noch fehlenden be-
rufspraktischen und berufstheoretischen Kenntnisse über den Umfang
des erforderlichen Praktikums.
C. Aufbau des Studiums
1 Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist in eine As-
sessmentstufe und ein Hauptstudium gegliedert.
2 Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen der
Assessmentstufe bestanden sind,
b. 60 ECTS-Credits erreicht sind.
3 Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach
Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.
4 Das Hauptstudium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen des
Hauptstudiums bestanden sind,
b. 120 ECTS-Credits erreicht sind.
1 Im Bachelorstudiengang Architektur ist das Studium nicht
in Assessmentstufe und Hauptstudium gegliedert.
2 Das Studium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen be-
standen sind,
b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.
2
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D. Leistungsnachweise
¹ Die Studienleitung regelt den Beizug von Expertinnen und Expertinnen
Experten. und Experten
2 Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen oder
Dozierende der ZHAW beigezogen werden.
3 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozie-
renden.
4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den prü-
fenden Dozierenden zu.
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise Wiederholung
des Moduls wiederholen. von Modulen
¹ Im Hauptstudium können für einzelne Module gemäss An- Nachprüfungen
hang Nachprüfungen angeboten werden.
2 Nachprüfungen sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres
abzulegen.
¹ Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnach- Nach-
weisen sind im Anhang geregelt. besserungen
2 Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen wer-
den.
Mit der Bachelorarbeit kann im letzten Regelstudiensemes- Bachelorarbeit
ter begonnen werden. Details für die Zulassung zur Bachelorarbeit wer-
den für jeden Studiengang im Anhang geregelt.
E. Studienabschluss und Bachelordiplom
Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn
a. das Assessment und das Hauptstudium bzw. das Studium bestan-
den sind,
b. insgesamt 180 ECTS-Credits erreicht wurden.
Bestehens-
voraus-
setzungen
¹ Die Abschlussnote errechnet sich aus sämtlichen promo- Abschlussnote
tionsrelevanten Modulen.
2 Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten Überzählige
die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. ECTS-Credits
aus Wahlpflicht-
modulen
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2 Die Studienleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech-
nung der Abschlussnote herangezogen.
Titel
4 Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln ab-
geschlossen
a. Bachelor of Arts ZHAW in Architektur,
b. Bachelor of Science ZHAW in Bauingenieurwesen.
Aufhebung bis-
herigen Rechts
Übergangs-
bestimmungen
F. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die
Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zür-
cher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 17. Dezember
2009.
1 Studierende, die ihr Studium vom dem Herbstsemester
2021/2022 aufgenommen haben, werden für das weitere Studium die-
ser Studienordnung unterstellt.
2 Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Stu-
dienleistungen.
4
1 OS 76, 1; Begründung siehe ABI 2020-11-20. Vom Fachhochschulrat geneh-
migt am 3. November 2020.
2 Inkrafttreten: 1. April 2021.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 490; AB1 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
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Anhang
zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge
Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ar-
chitektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für An-
gewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessamm-
lung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen.
Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
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