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Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

20 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (20)

Gesetzestext (20 Artikel)

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Gegenstand

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an

der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ die Bachelorstudiengänge des

Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen.

Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu Anhang

belegenden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modul-

gruppen, werden in einem Anhang geregelt.

Die ZHAW bietet am Departement Architektur, Gestaltung Studiengänge

und Bauingenieurwesen die Bachelorstudiengänge Architektur und Bau-

ingenieurwesen an.

1 Die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieur- Studienformen

wesen können als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.

2 Die Studienleitung entscheidet im Rahmen des Teilzeitstudiums

über die Anrechnung von Ausbildungsleistungen aus der praktischen

Berufstätigkeit gestützt auf § 17 RPO.

3 Einzelheiten zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen

den Studienformen werden im Anhang geregelt.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits Anrechnung

werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange-

rechnet.

2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

von ECTS-

Credits

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1

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B. Zulassung zum Studium

Einschlägige

Berufe

Arbeitswelt-

erfahrung,

Praktikum

Aufbau

und Bestehen

Studiengang

Bauingenieur-

wesen

Aufbau

und Bestehen

Studiengang

Architektur

Die einschlägigen beruflichen Grundausbildungen, die eine

Zulassung ohne weitere praktische Arbeitswelterfahrung (Praktikum)

erlauben, sind im Anhang aufgeführt.

1 Nicht einschlägige berufliche Grundausbildungen erfordern

für die Zulassung in der Regel ein 12-monatiges Praktikum, das berufs-

praktische und berufstheoretische Kenntnisse vermittelt.

2 Die Anrechnung von Leistungen aus nicht einschlägigen beruf-

lichen Grundausbildungen wird im Anhang geregelt.

3 Die Studienleitung entscheidet aufgrund der noch fehlenden be-

rufspraktischen und berufstheoretischen Kenntnisse über den Umfang

des erforderlichen Praktikums.

C. Aufbau des Studiums

1 Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist in eine As-

sessmentstufe und ein Hauptstudium gegliedert.

2 Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn

a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen der

Assessmentstufe bestanden sind,

b. 60 ECTS-Credits erreicht sind.

3 Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach

Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.

4 Das Hauptstudium ist bestanden, wenn

a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen des

Hauptstudiums bestanden sind,

b. 120 ECTS-Credits erreicht sind.

1 Im Bachelorstudiengang Architektur ist das Studium nicht

in Assessmentstufe und Hauptstudium gegliedert.

2 Das Studium ist bestanden, wenn

a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen be-

standen sind,

b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.

2

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D. Leistungsnachweise

¹ Die Studienleitung regelt den Beizug von Expertinnen und Expertinnen

Experten. und Experten

2 Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen oder

Dozierende der ZHAW beigezogen werden.

3 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozie-

renden.

4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den prü-

fenden Dozierenden zu.

¹ Im Hauptstudium können für einzelne Module gemäss An- Nachprüfungen

hang Nachprüfungen angeboten werden.

2 Nachprüfungen sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres

abzulegen.

¹ Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnach- Nach-

weisen sind im Anhang geregelt. besserungen

2 Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen wer-

den.

Mit der Bachelorarbeit kann im letzten Regelstudiensemes- Bachelorarbeit

ter begonnen werden. Details für die Zulassung zur Bachelorarbeit wer-

den für jeden Studiengang im Anhang geregelt.

E. Studienabschluss und Bachelordiplom

Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn

a. das Assessment und das Hauptstudium bzw. das Studium bestan-

den sind,

b. insgesamt 180 ECTS-Credits erreicht wurden.

Bestehens-

voraus-

setzungen

¹ Die Abschlussnote errechnet sich aus sämtlichen promo- Abschlussnote

tionsrelevanten Modulen.

2 Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.

¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten Überzählige

die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. ECTS-Credits

aus Wahlpflicht-

modulen

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2 Die Studienleitung regelt,

a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche

Wahlpflichtmodule überzählig sind.

3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech-

nung der Abschlussnote herangezogen.

Titel

4 Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln ab-

geschlossen

a. Bachelor of Arts ZHAW in Architektur,

b. Bachelor of Science ZHAW in Bauingenieurwesen.

Aufhebung bis-

herigen Rechts

Übergangs-

bestimmungen

F. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die

Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zür-

cher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 17. Dezember

2009.

1 Studierende, die ihr Studium vom dem Herbstsemester

2021/2022 aufgenommen haben, werden für das weitere Studium die-

ser Studienordnung unterstellt.

2 Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Stu-

dienleistungen.

4

1 OS 76, 1; Begründung siehe ABI 2020-11-20. Vom Fachhochschulrat geneh-

migt am 3. November 2020.

2 Inkrafttreten: 1. April 2021.

3 LS 414.252.3.

4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 490; AB1 2022-08-19). In Kraft seit

1. Januar 2023.

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Anhang

zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge

Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher

Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Ar-

chitektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für An-

gewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessamm-

lung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen.

Er kann bei der

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Ressort Bildung

Gertrudstrasse 15

Postfach

8400 Winterthur

bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.

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