414.221
CH-ZH
Art. 7 : Rahmenstudienordnung für WeiterbildungsMasterstudiengänge
Art. 7
Die Hochschule erlässt Regelungen zum Studienfortschritt
(minimale Anzahl Credits pro Studienjahr/maximale Studiendauer).
Wer die Anforderungen nicht erfüllt, wird vom Weiterbildungs-Mas-
terstudiengang ausgeschlossen.