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Art. 7 : Rahmenstudienordnung für WeiterbildungsMasterstudiengänge

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Art. 7

Die Hochschule erlässt Regelungen zum Studienfortschritt

(minimale Anzahl Credits pro Studienjahr/maximale Studiendauer).

Wer die Anforderungen nicht erfüllt, wird vom Weiterbildungs-Mas-

terstudiengang ausgeschlossen.

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