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414.221 CH-ZH

Art. 5 : Rahmenstudienordnung für WeiterbildungsMasterstudiengänge

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Art. 5

Die Studienleitung erstellt für jedes Modul eine Beschrei- Modul-

bung. Modulbeschreibungen enthalten insbesondere Angaben zu

den Lernzielen und zu erwerbenden Kompetenzen,

den Lerninhalten,

der Anzahl der zu erwerbenden Credits,

beschreibung

1.4.23-120

1

414.221 Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge

- Zugangsvoraussetzungen,

- Art, Form und Umfang der Leistungsnachweise,

- der Ermittlung der Modulbewertung,

- Unterrichtssprache.

B. Verlauf und Abschluss

Anrechnung

von

Vorkenntnissen

Studien-

fortschritt

Abschluss des

Weiterbildungs-

Angebotes

Abschluss-

zeugnis

Datenabschrift

nach European

Credit Transfer

and Accumula-

tion System

(ECTS)

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