414.221
CH-ZH
Art. 5 : Rahmenstudienordnung für WeiterbildungsMasterstudiengänge
Art. 5
Die Studienleitung erstellt für jedes Modul eine Beschrei- Modul-
bung. Modulbeschreibungen enthalten insbesondere Angaben zu
den Lernzielen und zu erwerbenden Kompetenzen,
den Lerninhalten,
der Anzahl der zu erwerbenden Credits,
beschreibung
1.4.23-120
1
414.221 Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge
- Zugangsvoraussetzungen,
- Art, Form und Umfang der Leistungsnachweise,
- der Ermittlung der Modulbewertung,
- Unterrichtssprache.
B. Verlauf und Abschluss
Anrechnung
von
Vorkenntnissen
Studien-
fortschritt
Abschluss des
Weiterbildungs-
Angebotes
Abschluss-
zeugnis
Datenabschrift
nach European
Credit Transfer
and Accumula-
tion System
(ECTS)