414.221
CH-ZH
Art. 4 : Rahmenstudienordnung für WeiterbildungsMasterstudiengänge
Art. 4
1 Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Modul
Lehr- und Lerneinheit mit einem bestimmten thematischen oder in-
haltlichen Schwerpunkt.
2 Module können zu Modulgruppen zusammengefasst werden.