414.20 GVFOESZFHOESZFH CH-ZH Art. 3 : Gebührenverordnung der Zürcher Fachhochschulen (GVF) Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 3 Abs. 1 lit. a–c FaHG. ← Art. 2 Gebührenverordnung der Zürcher Fachhochschulen (GVF) Art. 4 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →