414.17
CH-ZH
Art. 8 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifischstrukturierten Angeboten für Hochbegabte
Art. 8
Modalitäten
Die Beiträge gelten jeweils für ein Jahr.
III. Schülerinnen und Schüler