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Art. 8 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifischstrukturierten Angeboten für Hochbegabte

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Art. 8

Modalitäten

Die Beiträge gelten jeweils für ein Jahr.

III. Schülerinnen und Schüler

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