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Art. 3 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifischstrukturierten Angeboten für Hochbegabte

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Art. 3

Ausbildungsgänge

Ausbildungsgänge, die dieser Vereinbarung unterliegen, erfüllen

folgende Bedingungen

a. sie fördern gezielt eine Hochbegabung,

b. sie gewährleisten eine schulische oder berufliche Ausbildung, die

zu einem anerkannten Abschluss führt,

c. sie bieten konkrete Unterstützung der Schülerinnen und Schüler,

damit diese die Förderung der Hochbegabung und die Ausbildung

verbinden sowie alle ihre Fähigkeiten harmonisch entwickeln kön-

nen.

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