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414.16 RSA CH-ZH

Art. 2 : Gesetz über den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)

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Art. 2

Dieses Abkommen gilt für öffentliche und private, vom

Standortkanton subventionierte Kindergärten, Volksschulen und all-

gemein bildende Schulen auf der Sekundarstufe II sowie die vom Bund

nicht anerkannten tertiären Bildungsgänge.

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