414.16
RSA
CH-ZH
Art. 2 : Gesetz über den Beitritt zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)
Art. 2
Dieses Abkommen gilt für öffentliche und private, vom
Standortkanton subventionierte Kindergärten, Volksschulen und all-
gemein bildende Schulen auf der Sekundarstufe II sowie die vom Bund
nicht anerkannten tertiären Bildungsgänge.