Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.12 FHVCHEF CH-ZH

Art. 2 : Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung ab 2005 (FHV)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

Subsidiarität zu anderen Vereinbarungen

Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft oder

Mitfinanzierung einer oder mehrerer Fachhochschulen regeln, gehen

dieser Vereinbarung vor. Vorausgesetzt wird, dass die finanziellen Ab-

geltungen gesamthaft mindestens so hoch sind, wie sie der Abschnitt II

der vorliegenden Vereinbarung vorsieht und dass die Gleichberechti-

gung der Studierenden (Art. 3 Abs. 2, Art. 6 und 7) gewährleistet ist.

← Art. 1 Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung ab 2005 (FHV) Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →