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414.114 CH-ZH

Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

414.114

Beschluss des Regierungsrates

über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich

(vom 3. Dezember 2003)1

Der Regierungsrat beschliesst

I. Die Rekurskommission gemäss § 46 Abs. 2 des Universitäts-

gesetzes³ bildet ab 1. Januar 2004 zugleich die Rekurskommission für

den Fachhochschulbereich gemäss § 49 des Fachhochschulgesetzes2.

II. Letztinstanzliche Entscheide über Diplomprüfungen nicht-

staatlicher Schulen aus dem Fachhochschulbereich und letztinstanz-

liche Entscheide über Prüfungen am Institut Unterstrass an der

Pädagogischen Hochschule Zürich unterliegen dem Rekurs an die

Rekurskommission gemäss § 46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes³.

III. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

IV. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

1 OS 58, 275.

2 414.11.

3 415.11.

1.1.04-43

1

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