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Art. 9 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 9

Der Fachhochschulrat fasst seine Beschlüsse mit dem ein-

fachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat

die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.

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