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Art. 8 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 8

1 Der Fachhochschulrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit

der Mitglieder anwesend ist.

2 In Ausnahmefällen können drei Mitglieder gültig über ein Ge-

schäft beschliessen, sofern sie einstimmig dessen Erledigung für dring-

lich erklären.

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