414.113
CH-ZH
Art. 8 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 8
1 Der Fachhochschulrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit
der Mitglieder anwesend ist.
2 In Ausnahmefällen können drei Mitglieder gültig über ein Ge-
schäft beschliessen, sofern sie einstimmig dessen Erledigung für dring-
lich erklären.