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Art. 7 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 7

1 Die Mitglieder des Fachhochschulrats haben Antrags- und

Stimmrecht. Sie sind zur Stimmabgabe verpflichtet.

2 Die übrigen Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäss § 6

Abs. 1 lit. a-d haben beratende Stimme.

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