414.113
CH-ZH
Art. 7 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 7
1 Die Mitglieder des Fachhochschulrats haben Antrags- und
Stimmrecht. Sie sind zur Stimmabgabe verpflichtet.
2 Die übrigen Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäss § 6
Abs. 1 lit. a-d haben beratende Stimme.