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414.113 CH-ZH

Art. 5 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 5

1 Das Aktuariat stellt aufgrund der schriftlichen Anträge der Traktandenliste

Mitglieder des Fachhochschulrats und weiterer antragsberechtigter

Organe die Traktandenliste zusammen.

2 Dringliche Geschäfte können durch Mehrheitsbeschluss der

anwesenden Mitglieder an der Sitzung traktandiert werden.

1.10.09 - 66

1

414.113

Organisationsreglement des Fachhochschulrats

Sitzungs-

teilnehmerinnen

und -teilnehmer

Antrags- und

Stimmrecht

Beschluss-

fähigkeit

Beschlüsse

Zirkular-

beschlüsse

Ausstand

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