414.113
CH-ZH
Art. 5 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 5
1 Das Aktuariat stellt aufgrund der schriftlichen Anträge der Traktandenliste
Mitglieder des Fachhochschulrats und weiterer antragsberechtigter
Organe die Traktandenliste zusammen.
2 Dringliche Geschäfte können durch Mehrheitsbeschluss der
anwesenden Mitglieder an der Sitzung traktandiert werden.
1.10.09 - 66
1
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Organisationsreglement des Fachhochschulrats
Sitzungs-
teilnehmerinnen
und -teilnehmer
Antrags- und
Stimmrecht
Beschluss-
fähigkeit
Beschlüsse
Zirkular-
beschlüsse
Ausstand