Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.113 CH-ZH

Art. 4 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4

Die Einladung mit den Sitzungsunterlagen wird den Sitzungs- Einladung

teilnehmerinnen und -teilnehmern in der Regel zehn Tage vor der

Sitzung zugestellt.

← Art. 3 Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule Art. 5 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →