414.113
CH-ZH
Art. 3 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 3
1 Der Fachhochschulrat hält in der Regel acht bis zehn ordent- Sitzungen
liche Sitzungen im Jahr ab.
2 Ausserordentliche Sitzungen können durch die Präsidentin oder
den Präsidenten einberufen werden. Sie werden ferner auf Antrag der
Mehrheit der Mitglieder des Fachhochschulrats durchgeführt.