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Art. 3 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 3

1 Der Fachhochschulrat hält in der Regel acht bis zehn ordent- Sitzungen

liche Sitzungen im Jahr ab.

2 Ausserordentliche Sitzungen können durch die Präsidentin oder

den Präsidenten einberufen werden. Sie werden ferner auf Antrag der

Mehrheit der Mitglieder des Fachhochschulrats durchgeführt.

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