414.113
CH-ZH
Art. 2 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 2
1 Der Fachhochschulrat wählt aus seinen Mitgliedern eine Vizepräsidium
Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.
2 Sie oder er übernimmt bei Abwesenheit der Präsidentin oder des
Präsidenten den Vorsitz.
2. Abschnitt: Sitzungen