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Art. 2 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 2

1 Der Fachhochschulrat wählt aus seinen Mitgliedern eine Vizepräsidium

Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.

2 Sie oder er übernimmt bei Abwesenheit der Präsidentin oder des

Präsidenten den Vorsitz.

2. Abschnitt: Sitzungen

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