414.113
CH-ZH
Art. 17 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 17
1 Der Fachhochschulrat entscheidet über die Wahl oder die Zuständigkeit
Anstellung der Mitglieder der Hochschulleitungen.
2 Die Präsidentin oder der Präsident ist für die Modalitäten der
Anstellung sowie für Qualifikationen und Beförderungen von Mit-
gliedern der Hochschulleitungen zuständig. Sie oder er kann der Rek-
torin oder dem Rektor die Qualifikation der übrigen Mitglieder der
Hochschulleitung übertragen.
im Personal-
bereich