414.113
CH-ZH
Art. 16 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 16
1 Der Fachhochschulrat kann für wichtige Bereiche wie Ausschüsse
Strategie und Finanzen ständige Ausschüsse bilden, die sich mit Fragen
ihres Bereichs auseinandersetzen und Geschäfte vorbereiten.
2 Der Fachhochschulrat kann einzelne Mitglieder mit besonderen
Aufgaben betrauen.