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Art. 16 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 16

1 Der Fachhochschulrat kann für wichtige Bereiche wie Ausschüsse

Strategie und Finanzen ständige Ausschüsse bilden, die sich mit Fragen

ihres Bereichs auseinandersetzen und Geschäfte vorbereiten.

2 Der Fachhochschulrat kann einzelne Mitglieder mit besonderen

Aufgaben betrauen.

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