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Art. 15 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 15

Der Fachhochschulrat beschliesst an jeder Sitzung, über Information der

welche Geschäfte die Öffentlichkeit informiert werden soll.

Öffentlichkeit

5. Abschnitt: Ausschüsse und Kommissionen

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