414.113
CH-ZH
Art. 14 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 14
Die Mitglieder sowie die übrigen Teilnehmerinnen und Teil- Schweigepflicht
nehmer an den Sitzungen des Fachhochschulrats sind verpflichtet, über
vertrauliche Informationen, die ihnen bei der Ausübung ihrer Funk-
tion zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren.