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Art. 14 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 14

Die Mitglieder sowie die übrigen Teilnehmerinnen und Teil- Schweigepflicht

nehmer an den Sitzungen des Fachhochschulrats sind verpflichtet, über

vertrauliche Informationen, die ihnen bei der Ausübung ihrer Funk-

tion zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren.

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