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Art. 10 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule

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Art. 10

1 Die Präsidentin oder der Präsident kann ausnahmsweise

die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg anordnen.

2 Für einen Zirkularbeschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der

Mitglieder erforderlich. Jedes Mitglied kann die ordentliche Traktan-

dierung des Geschäfts verlangen.

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