414.113
CH-ZH
Art. 10 : Organisationsreglement des Fachhochschulrats der Zürcher Fachhochschule
Art. 10
1 Die Präsidentin oder der Präsident kann ausnahmsweise
die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg anordnen.
2 Für einen Zirkularbeschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der
Mitglieder erforderlich. Jedes Mitglied kann die ordentliche Traktan-
dierung des Geschäfts verlangen.