Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.112.2 CH-ZH

Kanton Zürich 414.112.2

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Dozierende, die nicht altershalber aus der ZFH ausschei-

den, können den Titel weiterhin führen, wenn sie ihn mindestens sechs

Jahre innehatten.

Bei kürzerer Dauer erlischt die Berechtigung zur Führung des

Titels. Der Fachhochschulrat kann auf Antrag der Hochschulleitung

Ausnahmen bewilligen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

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