413.561
CH-ZH
Art. 8 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 8
Wegen entschuldigter Abwesenheit nicht abgelegte Prüfun-
gen oder schriftliche Arbeiten gemäss § 5 sind an einem von der Schul-
leitung festzusetzenden Termin nachzuholen.
Wiederholung
von Qualifika-
tionen und Aus-
bildungsjahren