Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.561 CH-ZH

Art. 8 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 8

Wegen entschuldigter Abwesenheit nicht abgelegte Prüfun-

gen oder schriftliche Arbeiten gemäss § 5 sind an einem von der Schul-

leitung festzusetzenden Termin nachzuholen.

Wiederholung

von Qualifika-

tionen und Aus-

bildungsjahren

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