413.561
CH-ZH
Art. 3 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 3
1 Jedes Ausbildungsjahr wird mit einer Promotion abgeschlos- Allgemeine
2 Die Beurteilung beruht auf den zu erreichenden Kompetenzen
gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten
Orthoptistin HF/zum diplomierten Orthoptisten HF der Nationalen
Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdA Santé). Die Kri-
terien der Beurteilung werden den Studierenden vorgängig bekannt
gegeben.
Promotions-
bestimmungen
1.10.10 - 70
1
413.561 Ausbildung - dipl. Orthoptistin HF oder dipl. Orthoptist HF
Bewertungs-
massstab