Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 23 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 23

1 Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das insbe- Protokoll

sondere die Beschlüsse enthält.

2 Das Protokoll wird der Präsidentin oder dem Präsidenten der

Fachschulkommission zugestellt.

F. Rechtsmittel und Inkrafttreten

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