413.561
CH-ZH
Art. 23 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 23
1 Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das insbe- Protokoll
sondere die Beschlüsse enthält.
2 Das Protokoll wird der Präsidentin oder dem Präsidenten der
Fachschulkommission zugestellt.
F. Rechtsmittel und Inkrafttreten