413.561
CH-ZH
Art. 20 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 20
1 Die Promotionskommission umfasst drei bis fünf Mitglie-
der. Ihr gehören in der Regel an
a. die Schulleitung,
b. mindestens eine Fachperson des Bereichs Pädagogik,
c. mindestens eine Vertretung einer Praktikumsinstitution.
2 Die Promotionskommission konstituiert sich selber.
3 Ihre Mitglieder werden gemäss den kantonalen Ansätzen ent-
schädigt.