Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 19 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 19

Die Promotionskommission des Zentrums für Ausbildung

im Gesundheitswesen Kanton Zürich entscheidet als Promotions- und

Prüfungskommission über die Promotion und das Bestehen der Dip-

lomprüfung.

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