413.561
CH-ZH
Art. 19 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 19
Die Promotionskommission des Zentrums für Ausbildung
im Gesundheitswesen Kanton Zürich entscheidet als Promotions- und
Prüfungskommission über die Promotion und das Bestehen der Dip-
lomprüfung.