Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 11 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 11

Das Ausbildungsverhältnis wird aufgelöst, wenn die Promo- Auflösung des

tionsbedingungen auch nach der Wiederholung nicht erfüllt werden. Ausbildungs-

verhältnisses

D. Abschliessendes Qualifikationsverfahren (Diplomprüfung)

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