413.561
CH-ZH
Art. 11 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 11
Das Ausbildungsverhältnis wird aufgelöst, wenn die Promo- Auflösung des
tionsbedingungen auch nach der Wiederholung nicht erfüllt werden. Ausbildungs-
verhältnisses
D. Abschliessendes Qualifikationsverfahren (Diplomprüfung)