413.561
CH-ZH
Art. 10 : Promotions und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 10
Wer unentschuldigt nicht zu einer Prüfung erscheint, die Unregelmässig-
Prüfung ohne zwingenden Grund nicht vollständig ablegt oder uner- keiten
laubte Hilfsmittel verwendet, hat die Prüfung nicht bestanden.