413.551
CH-ZH
Art. 4 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktierungsfachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrumfür Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 4
Die Beurteilung der Leistungen beruht auf folgender Bewer- Bewertungs-
tungsskala
A: hervorragend
B: sehr gut
C: gut
D: befriedigend
E: ausreichend
F: nicht bestanden
massstab
1.1.09 - 63
1
413.551
Aktivierungsfachfrau HF / Aktivierungsfachmann HF
Qualifikation
im Lernbereich
Schule
Qualifikation
im Lernbereich
berufliche
Praxis
Promotions-
bedingungen
Nachholen
nicht abgelegter
Prüfungen oder
schriftlicher
Arbeiten
Wiederholung
von Haupt-
fächern und
Ausbildungs-
jahren
Unregelmässig-
keiten
Auflösung des
Ausbildungs-
verhältnisses