413.551
CH-ZH
Art. 20 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktierungsfachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrumfür Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 20
¹ Die Promotionskommission umfasst drei bis fünf Mit-
glieder. Ihr gehören in der Regel an
a. die Schulleitung,
b. mindestens eine Fachperson des Bereichs Pädagogik,
c. mindestens eine Vertretung einer Praktikumsinstitution.
² Die Promotionskommission konstituiert sich selber.
³ Ihre Mitglieder werden gemäss den kantonalen Ansätzen ent-
schädigt.