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Art. 9 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 9

3 1 Jeder Modulabschluss nach § 5 kann einmal wiederholt wer-

den. Werden die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, ist das Semes-

ter bzw. das Modul zu wiederholen.

2 Jedes Semester bzw. jedes Modul kann einmal wiederholt werden.

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