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Art. 25 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 25

Diese Promotionsordnung tritt am 1. März 2008 in Kraft. Sie Inkrafttreten

ersetzt für neue Diplomausbildungsgänge ab Frühling 2008 die Promo-

tionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder

zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheits-

wesen Kanton Zürich vom 15. August 2006.

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