413.541
CH-ZH
Art. 23 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 23
1 Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das ins-
besondere die Beschlüsse enthält.
4
Promotionsordnung – Pflegefachfrau HF / Pflegefachmann HF 413.541
2 Das Protokoll wird der Präsidentin oder dem Präsidenten der
Fachschulkommission zugestellt.
F. Rechtsmittel und Inkrafttreten