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413.541 CH-ZH

Art. 23 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 23

1 Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das ins-

besondere die Beschlüsse enthält.

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Promotionsordnung – Pflegefachfrau HF / Pflegefachmann HF 413.541

2 Das Protokoll wird der Präsidentin oder dem Präsidenten der

Fachschulkommission zugestellt.

F. Rechtsmittel und Inkrafttreten

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