413.541
CH-ZH
Art. 21 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 21
Die Promotionskommission tritt nach Bedarf zusammen.
Die Schulleitung legt die Sitzungsdaten fest.
Beschlüsse