Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 21 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 21

Die Promotionskommission tritt nach Bedarf zusammen.

Die Schulleitung legt die Sitzungsdaten fest.

Beschlüsse

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