413.541
CH-ZH
Art. 19 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 19
Die Promotionskommission entscheidet über alle Fragen der
Promotion, insbesondere über die Wiederholung von Modulen bzw.
Lernbereichen, sowie über das Bestehen der Diplomprüfung.
Zusammen-
setzung