413.541
CH-ZH
Art. 14 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 14
1 Anhand des Fachgesprächs zeigen die Studierenden auf, Fachgespräch
dass sie Fachthemen vernetzen und den Zusammenhang zwischen den
Arbeitsfeldern herstellen können.
2 Das Fachgespräch dauert 30 Minuten und wird von mindestens je
einer Expertin oder einem Experten der Schule und einer Praktikums-
oder Anstellungsinstitution durchgeführt. Diese bewerten einvernehm-
lich und protokollieren ihren Entscheid. Wird keine Einigung erzielt,
entscheidet die Rektorin oder der Rektor.3