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Art. 14 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 14

1 Anhand des Fachgesprächs zeigen die Studierenden auf, Fachgespräch

dass sie Fachthemen vernetzen und den Zusammenhang zwischen den

Arbeitsfeldern herstellen können.

2 Das Fachgespräch dauert 30 Minuten und wird von mindestens je

einer Expertin oder einem Experten der Schule und einer Praktikums-

oder Anstellungsinstitution durchgeführt. Diese bewerten einvernehm-

lich und protokollieren ihren Entscheid. Wird keine Einigung erzielt,

entscheidet die Rektorin oder der Rektor.3

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