413.541
CH-ZH
Art. 11 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 11
Das Ausbildungsverhältnis wird aufgelöst, wenn die Promo- Auflösung des
tionsbedingungen auch nach Wiederholung nicht erfüllt werden. Ausbildungs-
verhältnisses
D. Abschlussbeurteilung