413.541
CH-ZH
Art. 1 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
Art. 1
3 ¹ Die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Ausbildungs-
Pflegefachmann HF dauert
a. im Vollzeit-Studiengang drei Jahre,
b. im berufsbegleitenden Bildungsgang höchstens vier Jahre.
2 Der Vollzeit-Studiengang besteht je Ausbildungsjahr aus einem
Semester im Lernbereich Schule und einem Semester im Lernbereich
Praxis. Der berufsbegleitende Bildungsgang besteht aus Modulen in
denselben Lernbereichen.
dauer