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Art. 1 : Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

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Art. 1

3 ¹ Die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Ausbildungs-

Pflegefachmann HF dauert

a. im Vollzeit-Studiengang drei Jahre,

b. im berufsbegleitenden Bildungsgang höchstens vier Jahre.

2 Der Vollzeit-Studiengang besteht je Ausbildungsjahr aus einem

Semester im Lernbereich Schule und einem Semester im Lernbereich

Praxis. Der berufsbegleitende Bildungsgang besteht aus Modulen in

denselben Lernbereichen.

dauer

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