Art. 9 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Elektropraktikers/der Elektropraktikerin
Art. 9
1 Die Prüfungskommission ernennt die Prüfungsexperten. In Experten
erster Linie werden Absolventen von Expertenkursen beigezogen.
2 Die Experten sorgen dafür, dass sich der Lehrling mit allen Be-
rufsarbeiten während einer angemessenen Zeit beschäftigt, damit eine
zuverlässige Beurteilung möglich ist. Sie machen ihn darauf aufmerk-
sam, dass nicht bearbeitete Aufgaben mit der Note 1 bewertet werden.
3 Mindestens ein Experte begleitet die Prüfungsarbeiten. Er hält
seine Beobachtungen schriftlich fest.
4 Die mündlichen Prüfungen werden durch mindestens zwei Ex-
perten abgenommen; dabei erstellt ein Experte Notizen über das Prü-
fungsgespräch.
5 Die Experten prüfen den Lehrling ruhig und wohlwollend und
bringen Bemerkungen sachlich an.
6 Mindestens zwei Experten beurteilen die Prüfungsarbeiten. Die
Beurteilung der Abschlussarbeit stützt ab auf fachliche Beratung durch
den Fachvorgesetzten des Lehrbetriebs.
2. Prüfungsfächer und Prüfungsstoff