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Art. 4 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Elektropraktikers/der Elektropraktikerin

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Art. 4

1 Die Lehrlinge werden fachgemäss, systematisch und ver-Allgemeine

ständnisvoll ausgebildet. Die Ausbildung vermittelt berufliche Fertig-Richtlinien

keiten und Kenntnisse und fördert die Aneignung berufsübergreifen-

der Fähigkeiten und die Persönlichkeitsentfaltung. Sie verschafft den

Lehrlingen Handlungskompetenzen für die nachfolgende Berufsaus-

übung und die berufliche Fort- und Weiterbildung.

2 Der Lehrbetrieb stellt einen geeigneten Arbeitsplatz sowie die

erforderlichen Ausbildungseinrichtungen zur Verfügung.

3 Massnahmen zur Arbeitssicherheit, zur Unfallverhütung sowie

zum Gesundheits- und Umweltschutz sind mit Beginn der Ausbildung

zu beachten und einzuhalten. Entsprechende Vorschriften und Emp-

fehlungen werden den Lehrlingen rechtzeitig abgegeben und erklärt.

4 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten werden alle Arbeiten

abwechselnd wiederholt. Die Lehrlinge müssen so ausgebildet werden,

dass sie am Ende alle im Ausbildungsprogramm aufgeführten Arbei-

ten des Fachgebietes selbstständig und in angemessener Zeit ausfüh-

ren können.

5 Die Lehrlinge führen ein Arbeitsbuch, in dem sie laufend alle

wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Berufskenntnisse und ihre Er-

fahrungen festhalten. Die Ausbilder kontrollieren und unterzeichnen

das Arbeitsbuch jeden Monat.

6 Die Lehrmeister halten den Ausbildungsstand der Lehrlinge perio-

disch, in der Regel jedes Semester, in einem Ausbildungsbericht fest,

den sie mit ihnen besprechen. Der Bericht wird der gesetzlichen Ver-

tretung zur Kenntnis gebracht.

7 Im Ausbildungsprogramm nach § 5 und Anhang 1 sind Tätigkei-

ten enthalten, die nach Art. 55 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz

für Jugendliche als verboten gelten. Die Ausübung dieser Tätigkeiten

im Rahmen der beruflichen Ausbildung wird gestützt auf Art. 57 der

genannten Verordnung bewilligt.

1.7.00 - 29

3

Betriebliche

Ausbildungs-

ziele; allgemeine

Lernziele

Pflichtunterricht

Allgemeines

Organisation

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Ausbildung des Elektropraktikers – Reglement

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