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Art. 15 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Elektropraktikers/der Elektropraktikerin

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Art. 15

1 Auf Einwendungen des Lehrlings, er sei in grundlegende Notenformular

Fertigkeiten und Kenntnisse nicht eingeführt worden, dürfen die Ex- und

perten keine Rücksicht nehmen. Sie halten jedoch seine Angaben im Expertenbericht

Expertenbericht fest.

2 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der betrieblichen oder

schulischen Ausbildung, so tragen die Experten genaue Angaben über

ihre Beobachtungen in das Notenformular ein.

1.7.00 - 29

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Ausbildung des Elektropraktikers – Reglement

3 Das Notenformular mit dem Expertenbericht wird nach der Prü-

fung von den Experten unterzeichnet und unverzüglich der zuständi-

gen kantonalen Behörde zugestellt.

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