Art. 12 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Elektropraktikers/der Elektropraktikerin
Art. 12
1 Die Fachnoten werden folgendermassen ermittelt
a. Grundlegende Berufsarbeiten
Beurteilt werden neben der fachlichen Richtigkeit auch Kriterien
wie Arbeitsweise und Ausführung.
b. Abschlussarbeit
Beurteilt werden insbesondere Fachkompetenzen und berufsüber-
greifende Fähigkeiten.
c. Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht
Die Fachnote berufskundlicher Unterricht ist das Mittel aller Se-
mesternoten der berufskundlichen Fächer.
d. Berufskenntnisse
Position 1 Mündliche Prüfung
Position 2 Schriftliche Prüfung
2 Sofern eine Fachnote aus einer Gesamtbewertung ermittelt wird,
wird sie nach § 13 erteilt. Erfolgt die Bewertung nach Prüfungspositio-
nen, so werden Positionsnoten nach § 13 erteilt; die Fachnote wird in
diesem Fall als Mittel aus den Positionsnoten auf eine Dezimalstelle
gerundet.