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Art. 12 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Elektropraktikers/der Elektropraktikerin

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Art. 12

1 Die Fachnoten werden folgendermassen ermittelt

a. Grundlegende Berufsarbeiten

Beurteilt werden neben der fachlichen Richtigkeit auch Kriterien

wie Arbeitsweise und Ausführung.

b. Abschlussarbeit

Beurteilt werden insbesondere Fachkompetenzen und berufsüber-

greifende Fähigkeiten.

c. Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht

Die Fachnote berufskundlicher Unterricht ist das Mittel aller Se-

mesternoten der berufskundlichen Fächer.

d. Berufskenntnisse

Position 1 Mündliche Prüfung

Position 2 Schriftliche Prüfung

2 Sofern eine Fachnote aus einer Gesamtbewertung ermittelt wird,

wird sie nach § 13 erteilt. Erfolgt die Bewertung nach Prüfungspositio-

nen, so werden Positionsnoten nach § 13 erteilt; die Fachnote wird in

diesem Fall als Mittel aus den Positionsnoten auf eine Dezimalstelle

gerundet.

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