Art. 11 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Elektropraktikers/der Elektropraktikerin
Art. 11
Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Lern- Prüfungsstoff
zielen im Anhang 1 und im Schullehrplan. Sie dienen als Grundlage für
die Aufgabenstellung.
1.7.00 - 29
5
413.334 Ausbildung des Elektropraktikers – Reglement
a. Grundlegende Berufsarbeiten
Die Prüfung umfasst eine repräsentative Auswahl von Arbeiten der
Grundausbildung nach § 5 und Anhang 1 in folgenden Sachgebie-
ten
1. Werkstoffbearbeitung,
2. Montagetechnik,
3. Elektrische Fertigung und Messtechnik.
b. Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit bezieht sich auf Inhalte des gewählten Fach-
gebietes. Richtlinien zur Aufgabenstellung, Durchführung und Be-
urteilung sind in einer Wegleitung zusammengestellt.
c. Berufskenntnisse
Die Prüfung wird mündlich oder schriftlich durchgeführt. Sie er-
streckt sich auf alle Sachgebiete der Berufskunde gemäss Schul-
lehrplan.
3. Beurteilung und Notengebung