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Art. 10 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Elektropraktikers/der Elektropraktikerin

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Art. 10

Die Prüfung ist in folgende Fächer unterteilt

a. Grundlegende Berufsarbeiten (Teilprüfung)

b. Abschlussarbeit

c. Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht.

d. Berufskenntnisse

4 bis 8 Stunden,

12 bis 40 Stunden,

2 bis 4 Stunden,

e. Allgemeinbildung (nach dem Reglement über das Fach Allgemein-

bildung an der Lehrabschlussprüfung in den gewerblich-industriel-

len Berufen).

Prüfungsfächer

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