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Art. 14 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Betriebspraktikers/der Betriebspraktikerin

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Art. 14

Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Ge- Prüfungs-

samtnote ausgedrückt. Diese wird aus den folgenden Fachnoten er- ergebnis

mittelt

a) Praktische Arbeiten (zählt doppelt),

b) Berufskenntnisse,

c) Allgemeinbildung.

Die Gesamtnote ist das Mittel der Fachnoten (1/4 der Notensumme)

und wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Die Prüfung ist bestanden, wenn weder die Fachnote Praktische

Arbeiten noch die Gesamtnote den Wert 4 unterschreitet.

1.4.00 28

5

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Ausbildung des Betriebspraktikers – Reglement

Noten-

formulare und

Expertenbericht

Fähigkeits-

zeugnis

Rechtsmittel

Inkrafttreten

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