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Art. 10 : Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Betriebspraktikers/der Betriebspraktikerin

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Art. 10

Die Prüfung ist in folgende Fächer unterteilt

a) Praktische Arbeiten (12 bis 16 Stunden),

b) Berufskenntnisse (2 bis 3 Stunden),

c) Allgemeinbildung (nach dem Reglement über das Fach Allgemein-

bildung an der Lehrabschlussprüfung in den gewerblich-industriel-

len Berufen).

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